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06.08.2008 - (bfn)

Modeerscheinung "Himmelslaternen": schön anzusehen, aber brandgefährlich!

Seit einiger Zeit werden im Handel sogenannte "Himmelslaternen" (Sky-Laternen, Skyballons o.ä.) angeboten.

Bei diesen ursprünglich im asiatischen Raum bei Festen verwendeten Flugkörpern handelt es sich um Ballone unterschiedlicher Größe, deren Hülle in der Regel aus Papier besteht und an denen ein Brennkörper angebracht ist. Die durch eine offene Flamme erhitzte Luft lässt die "Himmelslaternen" nach Herstellerangaben bis auf Höhen von 200 bis 400 Meter über Grund steigen. Die Brenndauer beläuft sich auf fünf bis 20 Minuten. Die Luftströmung trägt die "Skyballons" dabei unkontrollierbar davon.

Auch in Deutschland werden diese Flugkörper bereits vereinzelt als Attraktion bei Feierlichkeiten oder Festen verwendet.

Durch das nicht steuerbare Niedergehen der "Himmelslaternen" besteht allerdings die Gefahr, dass unbemerkt brennbare Gegenstände am Landeplatz entzündet werden und zu einem Brand führen. In der trockenen Jahreszeit sind dadurch Wald-, Gestrüpp- und Flächenbrände vorprogrammiert. In dicht bebauten Gegenden können Feuer auf Terrassen oder Balkonen ausbrechen, die sich in die Gebäude hinein ausbreiten. Erste Brandereignisse durch "Skyballons" hat es bereits gegeben.

Selbst die Hersteller weisen regelmäßig auf die Gefahr hin, dass der Betrieb dieser Geräte Brände verursachen kann und stellen daher sehr hohe Anforderungen an die Einsatzbedingungen (Windstärke, Abstand von Gebäuden, Bäumen u. ä.). Da die Einschränkungen in der Praxis für die Nutzer aber nur sehr schwer abzuschätzen sind und auch keine Sicherheit dafür garantieren, dass nicht doch Brände entstehen, ist die Verwendung von "Himmelslaternen" in Nürnberg untersagt.

Rechtsgrundlage dafür ist § 19 der in Bayern geltenden "Verordnung über die Verhütung von Bränden" (VVB). Danach ist es verboten, unbemannte Ballons steigen zu lassen, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird.

Die Verbotstatbestände treffen somit auch auf die " Himmelslaternen" zu.

Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Verwarngeld belegt. Entsteht durch die Himmelslaternen ein Brand, so kommt es zu strafrechtlichen Ermittlungen.

Bericht online seit: 06.08.2008 12:20 (Tommy Rost, Redaktion)
Quelle: Berufsfeuerwehr Nürnberg